Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Nds.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Dienstanweisungen für spezielle Bereiche
- Gefährdungsbeurteilungen
Das Arbeitsschutzgesetz wurde bereits im Jahre 1996 zur Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Tätigkeitsbereichen verfasst. Dadurch sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen bei der Arbeit zu ermitteln und passende Maßnahmen zum Arbeitsschutz durchzuführen. Mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetztes vom 19.10.2013 wurde § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ um die Nummer 6 „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ergänzt. Somit ist auch die Beurteilung psychischer Belastungen gesetzlich verankert und Aufgabe des Arbeitgebers. Das zentrale Instrument im Rahmen des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung, die dazu dient, die Arbeit zu beurteilen und zu gestalten.
Gefährdungsbeurteilung Deckblatt
Gefährdungsbeurteilung Mitarbeiterbefragung