Alle Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Länger Erkrankte sind in diesem Fall Beschäftigte, die mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch beispielsweise verbesserte Arbeitsbedingungen langfristig zu erhalten und erneuten Erkrankungen vorzubeugen. Im Idealfall ist das BEM ein fest verankertes und lebendiges Instrument, welches in jeder Dienststelle individuell angewendet wird.